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Die Anzahl jener Länder die Sonnenstrom massiv fördern und unterstützen wird immer größer.
Diese Maßnahmen treffen dem wachsenden Bedürfnis der Bevölkerung einen positiven Betrag zum Klimawandel zu leisten.
Deutschland hat durch sein vorbildhaftes Gesetz zur Förderung der Erneuerbaren Energie (EEG) bereits einige Länder animiert es ihnen gleich zu tun.

Trotz der Tatsache, dass in einigen Ländern die Fördersituation von Solarstrom noch in den Kinderschuhen steckt, ist der Erfolg dieser unerschöpflichen Energiequelle nicht mehr aufzuhalten.
Auch für die Schweiz bzw. Österreich wird in naher Zukunft eine spürbare Verbesserung in diesem Bereich erwartet, allein schon durch die Tatsache, dass die letzten EU – Beschlüsse, bis zum Jahr 2010 den Prozentsatz von erneuerbaren Energien auf 20 % zu erhöhen, Konsequenzen in der Energiepolitik der einzelnen Länder unausweichlich sind.


Schweiz: Kostendeckende Vergütung für Solarstrom

Der Bundesrat hat die revidierte Energieverordnung am 17. März 2008 verabschiedet. Darin enthalten ist auch die Kostendeckende Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien (KEV). Diese tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Sie wird finanziert über einen Zuschlag auf jede verkaufte Kilowattstunde Strom von max. 0.6 Rp., was jährlich 320 Mio. CHF entspricht.
Bei der Photovoltaik hat der Gesetzgeber einen komplizierten Deckelmechanismus definiert, in dem anfänglich
5 % der 320 Mio. CHF, d.h. 16 Mio. CHF jährlich, bereitstellt werden. Dies solange die Photovoltaik-Gestehungskosten 50 Rp. oder mehr über dem mittleren Stromgestehungspreis von ca. 8 Rp. liegen. Diese 5 % werden schrittweise bei sinkenden Photovoltaik-Gestehungspreisen auf 10 resp. 20 % der Gesamtsumme von 320 Mio. CHF erhöht.
In der ersten Kategorie von 5 % können beim heutigen Preisniveau in der Schweiz Solarstromanlagen im Umfang von ca. 25 Megawatt (MW) gebaut und Kosten deckend betrieben werden. Zum Vergleich: Die Inbetriebnahme neuer Anlagen 2006 betrug ca. 2.5 MW. Das Bundesamt für Energie gibt Jahreskontingente frei. Für bestehende Anlagen oder solche in fortgeschrittener Planung gibt es ein Kontingent von ca. 10 MW, für neue Anlagen ab 1.5.08 4 MW.
Zur neuen Regelung zugelassen sind alle Anlagen, die nach dem 1. Januar 2006 in Betrieb genommen wurden und die den Kriterien der Verordnung entsprechen, aber nur im Rahmen der verfügbaren Mittel (vgl. revidiertes Energiegesetz Art. 7a, Abs. 2, Abschn. d). Seit 1. Mai 2008 können Anlagen bei Swissgrid angemeldet werden.
 
Liechtenstein: Finanzierung:
Die Förderbeiträge für Photovoltaikanlagen setzen sich aus zwei Elementen zusammen:
» Elektrische Leistung Investitionsbeitrag unter Berücksichtigung der elektrischen Leistung.
» Stromvergütung Abnahmevertrag mit einer bestimmten Laufzeit, während der die Abnahme und Vergütung der eingespeisten Strommenge aus erneuerbaren Energien garantiert ist.

Förderhöhe:
» Elektrische Leistung CHF 2'500.- pro kWp für Anlagen von 1 bis höchstens 40 Kilowatt kWp. Anlagen ab 40 Kilowatt können als "andere Anlage" mit bis zu CHF 200'000 gefördert werden.
» Stromvergütung CHF 0.55 pro kWh während zehn Jahren.
 
Österreich: Bedingt durch verschiedene Abänderungen in den letzten Monaten und einer bevorstehenden Wahl, wurde zwar das Ökostromgesetz adaptiert (nicht optimiert) und soll voraussichtlich mit 01.01.2009 in Kraft treten.

Die wichtigsten Eckpunkte dieses Gesetzes:
Pro Jahr steht ein Fördervolumen von € 17 Mio. für alle Energieträger zur Verfügung. Photovoltaik und sonstige Ökostromanlagen erhalten 10 % vom Fördervolumen. Die Laufzeit des Förderprogramms beträgt 10 Jahre konstante + 2 Jahre degressive Förderung. Es besteht nach dem Förderzeitraum eine Abnahmeverpflichtung für alle Ökostromanlagen von 13 Jahren.

Was bedeutet das konkret für Photovoltaik?
Der 15 MW-Deckel wurde aufgehoben. Bei einer Annahme, dass von den 10 % definitiv 8 % für Photovoltaik zur Verfügung stehen, ergibt sich ein jährlicher Förderbetrag seitens des Bundes und der Länder von ca. € 1,36 Mio. Mit diesen € 1,36 Mio. können bei einem angenommenen Einspeisetarif von € 0,45 ca. 3,3 MWp installiert und finanziert werden.
Durch die beschlossene Novelle wird es uns jedoch gelingen, in den nächsten 1,5 Jahren, Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von ca. 5 MWp am Netz zu haben.
Es ist ebenfalls damit zu rechnen, dass es aufgrund der vielen Schwächen des Gesetzes innerhalb der nächsten 2 Jahre zu einer weiteren Novellierung kommen wird.
Zusätzlich muss noch erwähnt werden, dass die verschiedenen Bundesländer unterschiedliche Förderungen gewähren. Weitere Informationen: www.bv-pv.at
 
Deutschland: Das deutsche "EEG" sieht für PV - Anlagen folgende Vergütungen vor:
Einspeisevergütung für das Jahr 2009
» bis 30 kW (Gebäude): 43,01 €-Ct./kWh
» 30-100 kW (Gebäude): 40,91 €-Ct./kWh
» 100-1000 kW (Gebäude): 39,58 €-Ct./kWh
» Ab 1 MW (Gebäude): 33,00 €.Ct./kWh
» Freifläche: 31,94 €-Ct./kWh

Die Vergütung wird auf 20 Jahre gezahlt.
 
Italien Das "Conto Energia" sieht für PV-Anlagen folgende Vergütungen vor:

VOLLSTÄNDIGE GEBÄUDEINTEGRATION (PV-Anlage ist integraler Gebäudebestandteil):
» bis 3 kWp: 49,00 €-Ct./kWh
» 3 - 20 kWp: 46,00 €-Ct./kWh
» ab 20 kWp: 44,00 €-Ct./kWh

TEILWEISE GEBÄUDEINTEGRATION (PV-Anlage ragt NICHT über Gebäudekante hinaus):
» bis 3 kWp: 44,00 €-Ct./kWh
» 3 - 20 kWp: 42,00 €-Ct./kWh
» ab 20 kWp: 40,00 €-Ct./kWh

NICHT INTEGRIERT (PV-Anlage z.B. auf Freifläche oder aufgeständert über Attika hinaus):
» bis 3 kWp: 40,00 €-Ct./kWh
» 3 - 20 kWp: 38,00 €-Ct./kWh
» ab 20 kWp: 36,00 €-Ct./kWh

Die Vergütung wird auf 20 Jahre gezahlt. Die hier genannten Vergütungssätze gelten für 2007 und 2008.
2009 wird eine Anpassung erfolgen.

Neben dem Verkauf des gesamten Stroms gibt es für Anlagen bis 20kWp die Möglichkeit, den Strom selbst zu nutzen und trotzdem eine Vergütung dafür zu erhalten, das so genannte "Scambio sul posto".
 
Spanien Die Alte Einspeisevergütung läuft mit 30.09.2008 aus. Der neue Gesetzesentwurf befindet sich derzeit in Begutachtung.

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