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Förderungen:
Die Anzahl jener Länder die Sonnenstrom massiv fördern und unterstützen
wird immer größer.
Diese Maßnahmen treffen dem wachsenden Bedürfnis der Bevölkerung
einen positiven Betrag zum Klimawandel zu leisten.
Deutschland hat durch sein vorbildhaftes Gesetz zur Förderung der Erneuerbaren
Energie (EEG) bereits einige Länder animiert es ihnen gleich zu tun.
Trotz der Tatsache, dass in einigen Ländern die Fördersituation
von Solarstrom noch in den Kinderschuhen steckt, ist der Erfolg dieser unerschöpflichen
Energiequelle nicht mehr aufzuhalten.
Auch für die Schweiz bzw. Österreich wird in naher Zukunft eine
spürbare Verbesserung in diesem Bereich erwartet, allein schon durch
die Tatsache, dass die letzten EU Beschlüsse, bis zum Jahr 2010
den Prozentsatz von erneuerbaren Energien auf 20 % zu erhöhen, Konsequenzen
in der Energiepolitik der einzelnen Länder unausweichlich sind.
| Schweiz: |
Kostendeckende Vergütung für Solarstrom
Der Bundesrat hat die revidierte Energieverordnung am 17. März
2008 verabschiedet. Darin enthalten ist auch die Kostendeckende Vergütung
für Strom aus erneuerbaren Energien (KEV). Diese tritt am 1.
Januar 2009 in Kraft. Sie wird finanziert über einen Zuschlag
auf jede verkaufte Kilowattstunde Strom von max. 0.6 Rp., was jährlich
320 Mio. CHF entspricht.
Bei der Photovoltaik hat der Gesetzgeber einen komplizierten Deckelmechanismus
definiert, in dem anfänglich
5 % der 320 Mio. CHF, d.h. 16 Mio. CHF jährlich, bereitstellt
werden. Dies solange die Photovoltaik-Gestehungskosten 50 Rp. oder
mehr über dem mittleren Stromgestehungspreis von ca. 8 Rp. liegen.
Diese 5 % werden schrittweise bei sinkenden Photovoltaik-Gestehungspreisen
auf 10 resp. 20 % der Gesamtsumme von 320 Mio. CHF erhöht.
In der ersten Kategorie von 5 % können beim heutigen Preisniveau
in der Schweiz Solarstromanlagen im Umfang von ca. 25 Megawatt (MW)
gebaut und Kosten deckend betrieben werden. Zum Vergleich: Die Inbetriebnahme
neuer Anlagen 2006 betrug ca. 2.5 MW. Das Bundesamt für Energie
gibt Jahreskontingente frei. Für bestehende Anlagen oder solche
in fortgeschrittener Planung gibt es ein Kontingent von ca. 10 MW,
für neue Anlagen ab 1.5.08 4 MW.
Zur neuen Regelung zugelassen sind alle Anlagen, die nach dem 1. Januar
2006 in Betrieb genommen wurden und die den Kriterien der Verordnung
entsprechen, aber nur im Rahmen der verfügbaren Mittel (vgl.
revidiertes Energiegesetz Art. 7a, Abs. 2, Abschn. d). Seit 1.
Mai 2008 können Anlagen bei Swissgrid
angemeldet werden. |
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| Liechtenstein: |
Finanzierung:
Die Förderbeiträge für Photovoltaikanlagen setzen sich
aus zwei Elementen zusammen:
» Elektrische Leistung Investitionsbeitrag unter Berücksichtigung
der elektrischen Leistung.
» Stromvergütung Abnahmevertrag mit einer bestimmten Laufzeit,
während der die Abnahme und Vergütung der eingespeisten
Strommenge aus erneuerbaren Energien garantiert ist.
Förderhöhe:
» Elektrische Leistung CHF 2'500.- pro kWp für Anlagen
von 1 bis höchstens 40 Kilowatt kWp. Anlagen ab 40 Kilowatt können
als "andere Anlage" mit bis zu CHF 200'000 gefördert
werden.
» Stromvergütung CHF 0.55 pro kWh während zehn Jahren. |
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| Österreich: |
Bedingt durch verschiedene Abänderungen in den
letzten Monaten und einer bevorstehenden Wahl, wurde zwar das Ökostromgesetz
adaptiert (nicht optimiert) und soll voraussichtlich mit 01.01.2009
in Kraft treten.
Die wichtigsten Eckpunkte dieses Gesetzes:
Pro Jahr steht ein Fördervolumen von € 17 Mio. für
alle Energieträger zur Verfügung. Photovoltaik und sonstige
Ökostromanlagen erhalten 10 % vom Fördervolumen. Die Laufzeit
des Förderprogramms beträgt 10 Jahre konstante + 2 Jahre
degressive Förderung. Es besteht nach dem Förderzeitraum
eine Abnahmeverpflichtung für alle Ökostromanlagen von 13
Jahren.
Was bedeutet das konkret für Photovoltaik?
Der 15 MW-Deckel wurde aufgehoben. Bei einer Annahme, dass von den
10 % definitiv 8 % für Photovoltaik zur Verfügung stehen,
ergibt sich ein jährlicher Förderbetrag seitens des Bundes
und der Länder von ca. € 1,36 Mio. Mit diesen € 1,36
Mio. können bei einem angenommenen Einspeisetarif von €
0,45 ca. 3,3 MWp installiert und finanziert werden.
Durch die beschlossene Novelle wird es uns jedoch gelingen, in den
nächsten 1,5 Jahren, Photovoltaikanlagen mit einer installierten
Leistung von ca. 5 MWp am Netz zu haben.
Es ist ebenfalls damit zu rechnen, dass es aufgrund der vielen Schwächen
des Gesetzes innerhalb der nächsten 2 Jahre zu einer weiteren
Novellierung kommen wird.
Zusätzlich muss noch erwähnt werden, dass die verschiedenen
Bundesländer unterschiedliche Förderungen gewähren.
Weitere Informationen: www.bv-pv.at |
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| Deutschland: |
Das deutsche "EEG" sieht für PV -
Anlagen folgende Vergütungen vor:
Einspeisevergütung für das Jahr 2009
» bis 30 kW (Gebäude): 43,01 €-Ct./kWh
» 30-100 kW (Gebäude): 40,91 €-Ct./kWh
» 100-1000 kW (Gebäude): 39,58 €-Ct./kWh
» Ab 1 MW (Gebäude): 33,00 €.Ct./kWh
» Freifläche: 31,94 €-Ct./kWh
Die Vergütung wird auf 20 Jahre gezahlt. |
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| Italien |
Das "Conto Energia" sieht für PV-Anlagen
folgende Vergütungen vor:
VOLLSTÄNDIGE GEBÄUDEINTEGRATION (PV-Anlage ist integraler
Gebäudebestandteil):
» bis 3 kWp: 49,00 €-Ct./kWh
» 3 - 20 kWp: 46,00 €-Ct./kWh
» ab 20 kWp: 44,00 €-Ct./kWh
TEILWEISE GEBÄUDEINTEGRATION (PV-Anlage ragt NICHT über
Gebäudekante hinaus):
» bis 3 kWp: 44,00 €-Ct./kWh
» 3 - 20 kWp: 42,00 €-Ct./kWh
» ab 20 kWp: 40,00 €-Ct./kWh
NICHT INTEGRIERT (PV-Anlage z.B. auf Freifläche oder aufgeständert
über Attika hinaus):
» bis 3 kWp: 40,00 €-Ct./kWh
» 3 - 20 kWp: 38,00 €-Ct./kWh
» ab 20 kWp: 36,00 €-Ct./kWh
Die Vergütung wird auf 20 Jahre gezahlt. Die hier genannten Vergütungssätze
gelten für 2007 und 2008.
2009 wird eine Anpassung erfolgen.
Neben dem Verkauf des gesamten Stroms gibt es für Anlagen bis
20kWp die Möglichkeit, den Strom selbst zu nutzen und trotzdem
eine Vergütung dafür zu erhalten, das so genannte "Scambio
sul posto". |
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| Spanien |
Die Alte Einspeisevergütung läuft mit 30.09.2008
aus. Der neue Gesetzesentwurf befindet sich derzeit in Begutachtung. |
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